Ab Montag, 07.06.2021 stehen die Turn- und Sporthallen den Vereinen wieder zur VerfĂŒgung.
Die Turn- und Sporthallen können unter Einhaltung folgender Auflagen genutzt werden:
- Beachtung der âOrientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRWâ durch den LSB (s. Anlage)
- Jeder Hallennutzer muss âGeimpft, Genesen (Impfbuch, Nachweis) oder Getestetâ sein (Getestete nur mit Vorlage einer Test-Bescheinigung und nicht Ă€lter als 48 Stunden sein; BĂŒrgertest)
- Die bei der Stadt Haltern am See vorliegenden Hygienekonzepte der Vereine behalten nach wie vor ihre GĂŒltigkeit
- Die angepassten HallenbelegungsplÀne haben weiterhin Bestand (Wechselzone zwischen den einzelnen Trainingseinheiten)
- Die MindestabstĂ€nde mĂŒssen vor und im GebĂ€ude eingehalten werden
- Die Verwaltung empfiehlt, im Trainingsbetrieb auf die Nutzung der Umkleiden und Duschen zu verzichten
- Des weiteren wird empfohlen, eine Sportgruppe auf 30 Personen zu beschrÀnken
Bitte unterrichtet Eure Ăbungs- Teilnehmer .
Der Vorstand bittet die Abteilungen, auf die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen zu achten und wĂŒnscht Allen viel Freude mit den neu gewonnenen Möglichkeiten der sportlichen BetĂ€tigungen.
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