Die Jahreshauptversammlung, die für den 17.06.2020 vorgesehen war, wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Unsere Satzung sieht die Durchführung der Mitgliederversammlung für das 2. Quartal im laufenden Kalenderjahr vor. In dieser Versammlung werden dann auch die Vorstandsmitglieder, deren Amtszeit nach 2 Jahren ausläuft, neu gewählt. Der Vorstand ist nur handlungsfähig, wenn die Mitgliederversammlung wichtigen Wahlen und Beschlüssen zustimmt, er also entlastet wird. Die Gesetzgebung sieht allerdings für den Fall einer Verschiebung aus wichtigen Gründen vor, dass bestimmte Dinge möglich und durch zu führen sind. Diese Veröffentlichung zählt dazu. In einem Link wird der Vorschlag des LSB-NRW als Textsammlung für diesen Fall für alle einsehbar.
Veröffentlichung zur Vereinsverwaltung vom VIBSS Landessportbund NRW.
Der Vorstand