Sportplatzöffnung unter Auflagen

Trainings-und Spielbetrieb 

Die Stadt Haltern hat es den Vereinen frei gestellt die Sportanlagen zu nutzen. Wichtig ist dabei die Einhaltung der Hygienebedingungen, die für die einzelnen Sportarten gesondert geregelt sind. Die Abteilungsvorstände entscheiden in Verbindung mit den Sportwarten und dem Hygiene-Beauftragten über die Nutzung. Dabei sind Vorgaben zu beachten.

Allgemeine Nutzungsbedingungen für Sportanlagen

Nutzungsvoraussetzungen Sportanlage TuS Sythen-213052020

Vorgaben für die Nutzung von Sportanlagen vom Deutschen Olympischen Sportbund DOSB office@dosb.de

Nutzungsvoraussetzungen Sportanlage TuS Sythen13052020

Der Vorstand

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