Sport ist unter Auflagen möglich

Informationen zum Sport, angepasst auf den Kreis Recklinghausen. 
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

Notbremse bei Inzidenz ĂŒber 100 ab 24.04.2021

Sollte der Inzidenzwert fĂŒr den Kreis Recklinghausen an 3 aufeinander folgenden Tagen den Wert von 100 ĂŒberschreiten gilt folgende Regelung:

  1. Individualsport zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands
  2. Training in Gruppen von maximal 5 Jugendlichen mit maximal 2 Trainine*innen mit negativem Test.

Auszug aus: Maßnahmen zur EindĂ€mmung: Verordnungen, VerfĂŒgungen und Erlasse und Auszug aus §28b des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021.
Stand: 24.04.2021 fĂŒr den Kreis RE

Geschlossen sind außerdem:
– Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Ausgenommen von dem Verbot Der Sport im Freien ist als kontaktoser Individualsport mit maximal 2 Personen oder eigenem Haushalt erlaubt; kontaktloser Gruppensport fĂŒr 5 Kinder bis 14 Jahre ist ebenfalls erlaubt.
(§28 b Abs. 6 c) Anleitungspersonen mĂŒssen auf Anforderung der nach Landesrecht zustĂ€ndigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden  vor der SportausĂŒbung mittels eines anerkannten Tests durchgefĂŒhrten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.

Testzentren in Haltern am See

  • Testzentrum Haltern, Kardinal-von-Galen-Park, Telefon: 0178 2531413, Online-Anmeldung: www.testzentrum-haltern.de
  • Drive in Testzentrum Seestadthalle (ab 1.4.) Unter der Internetadresse www.testcov.de können die Termine gebucht werden, auch fĂŒr mehrere Personen.
  • Dr. Dirk Heufers, Lembecker Str. 5, Telefon: 02360 1500
  • Dr. Annette Feldmann, Dr.-Conrads-Str. 7, Telefon: 02364 2443
  • Olav Schmieder, Dr. Annette Rudolph, Sixtusstr. 3, Telefon: 02364 3038
  • Dr. Friedhelm Bous, Dr. Jan Bous, Bahnhofstr. 10, Telefon: 02364 2381
  • Dr. Johanna Leidinger, Sixtusstr. 28
  • Apotheker Dr. Phillip Schulte-Mecklenbeck, Rekumer Str. 18, Telefon: 02364 2600
  • Dr. Ursula Fabry, Kardinal-von-Galen-Straße 6a, Telefon: 02364 92660
  • Dr. Christiane Trogemann, Marktstraße 6, Telefon: 02364 68849
  • Dr. Björn Hollensteiner, Drususstr. 7, Telefon: 02364 5551
  • Dr. Dammer u. Amasha, Zum Blickpunkt 42, Telefon: 02364 68080
  • Dr. Astrid Keller u. B. Michel, Holtwicker Straße 17, Telefon: 02364 15707
  • Dr. Nadine Anstipp, Bahnhofstraße 4, Telefon: 02364 6060230
  • Dr. Jörg-Ulrich Hassel, Holtwicker Str.94 a, Telefon: 02364 4321
  • Gemeinschaftspraxis F. Atalan-Nielatzner / Dr. Rogall / Dr. BrĂŒmmer, Weseler Str. 25, Telefon: 02364/4494
  • Julia Bachmann Holtwicker Straße 18, Telefon: 02364 2441
  • Heilpraktiker Osteopathie Thorsten Giese, Merschstraße 9, Telefon: 0151 74108948
  • Zahnarztpraxis Dr. Hillebrand und Kollegen, Merschstraße 26, E-Mail-Anmeldung: covid-19@dr-hillebrand.de
  • DLRG Haltern am See (Anne Feldmann), Hullerner Straße 52, Telefon: 0172 1626737
  • Praxis Dipl. Psych. M. Engelbrecht, Lippmauer 38, Telefon: 02364 108548

 

Nach der Neufassung der CoronaSchVO ist Sport unter freiem Himmel  unter Auflagen möglich – siehe Abs. 1 -. Damit ist der Sport auf der Anlage ab dem 29.03.2021 erlaubt, wenn sicher gestellt ist, dass die Auflagen eingehalten werden und das Hygienekonzept beachtet wird. Ebenfalls muss sicher gestellt sein, dass die Anwesenheit registriert wird. FĂŒr die Nutzung der Toiletten gilt das Konzept des vergangenen Jahres. Die Nutzung der Umkleiden ist untersagt.
Der Vorstand

FĂŒr den Sport insgesamt und insbesondere den Sport in Vereinen gilt der §9 der Verordnung des Ministeriums fĂŒr Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog

CoronaSchVO

Verstoß

Adressat des Bußgeldbescheids

Regelsatz

§ 9 Abs. 1 S.2

Sporttreiben auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit mehr als insgesamt zwei Personen oder anderen Personen als dem eigenen Hausstand

Teilnehmende Person

250 REuro

§ 9 Abs.1 S.2

DurchfĂŒhrung sportlicher Ausbildung auf Sportanlagen mit mehr Personen als im Einzelunterricht

Trainer, Trainerin o.Ă€.

1000 Euro

§9 Abs. 1 S.3

Sporttreiben auf Sportanlagen unter freiem Himmel ohne Einhaltung des Mindestabstands

Teilnehmende Person

250 Euro


§18 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten werden gemĂ€ĂŸ $73 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 25.000,-€ geahndet.

Ordnungswidrigkeiten sind wer:

Abs. 10

entgegen § 9 Abs. 1 Freizeit- und Amateursportbetrieb durchfĂŒhrt oder daran teilnimmt,

Abs. 11

entgegen § 9 Abs. 2 Sportfeste oder Ă€hnliche Sportveranstaltungen durchfĂŒhrt oder daran teilnimmt.

Es ist also nicht nur der Verein in der Pflicht, jegliche Art von Vereinssport zu unterbinden, sondern jeder Teilnehmer an einer sportlichen Veranstaltung muss fĂŒr sich entscheiden, ob er daran teilnimmt.

Wir hoffen, dass sich die Lage bald entspannt und wir zum normalen Sport zurĂŒck kehren können.

Der Vorstand wĂŒnscht, dass alle gesund durch diese Zeit kommen

URL List