Wettspiele auf der Anlage

Die Inzidenzzahlen erlauben wieder die Aufnahme des Wettkampfsports. Damit ist neben dem Training auch der Einsatz der Mannschaften auf der Anlage möglich.

Ostwestfalen und Münsterland

In Ostwestfalen und im Münsterland starten die Spiele eine Woche später als ursprünglich geplant – mehrheitlich am Wochenende des 5./6. Juni. Die Spiele des verschobenen Spieltags im Mai werden an den Spielplan in die KW 35 (erste Septemberwoche) hinten angehängt.
 
Der Tennisbezirk Münsterland betont für seinen Bezirk jedoch die Möglichkeiten, die Spiele des 1. Spieltags auch am Wochenende 29./30. Mai durchzuführen, sofern dies die jeweiligen lokalen und behördlichen Regeln und Verordnungen zulassen, oder den Termin flexibel bis zum 29. August einvernehmlich und in Absprache mit der jeweiligen Spielleitung zu verlegen. Die neuen Termine müssen umgehend ins Wettspielportal theLeague eingetragen werden.
 

Das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für Tennis-Wettkampfspiele in Nordrhein-Westfalen sieht folgende Maßnahmen vor. 

  1. Benennung einer Person zur Einhaltung der Regeln des Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes am Wettspieltag:
    – Der Heimverein eines Wettspiels ist für die Umsetzung und Einhaltung des Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes verantwortlich. Der Verein be-nennt vor Beginn eines Wettspiels einen Ansprechpartner zur Umsetzung und Durchsetzung der Vorgaben (z.B. Mannschaftsführer*in).
    – Die benannte Person entscheidet am Wettspieltag bei Meinungsverschiedenheiten sofort und alleine.
  2. Berechtigungen zur Teilnahme an einem Wettspiel:
    – Die Teilnehmer*innen der Wettspiele sind von den Vereinen im Vorhinein über die Schutzmaßnahmen (gemäß der vor Ort gültigen Inzidenzstufe) zu informieren.
    – An den Wettspielen sind nur solche Teilnehmer*innen und Zuschau-er*innen zur Teilnahme berechtigt, die keine COVID19-typischen Symptome aufweisen. Dazu gehören Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- und Geschmacksstörungen. Teilnehmer*innen und Zuschauer*innen, die sich in häuslicher Isolation oder Quarantäne befinden, sind ebenfalls nicht zur Teilnahme berechtigt.
  3. Abstandsgebot auf dem Vereinsgelände beim Wettspiel:
    – Der Mindestabstand der anwesenden Teilnehmer*innen und Zuschauer von mindestens 1,5m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlas-sen der Anlage, des Platzes, in den Pausen und beim Zuschauen eingehalten werden. Bei parallel stattfindenden Wettspielen ist zwischen den jeweiligen Personengruppen (Wettspielen) ein Abstand von 5m einzuhalten.
    – Zur Gewährleistung der Abstandsregel sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
    o Die Spielerbänke auf den Plätzen müssen in einem Abstand von mindestens 1,5m auseinander stehen.
    o Es sind ausreichend Sitzgelegenheiten auf den Plätzen vorzusehen, die in den Pausen einen Abstand von 1,5m für die Spieler*innen gewährleisten.
    o Der Heimverein sorgt während des gesamten Wettspielablaufs für ausreichend Bereiche auf der Platzanlage, die eine Wahrung der Abstandsregeln ermöglichen.
    o Innerhalb der Vereinsräumlichkeiten ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.
    o Es wird auf die üblichen Rituale des Handschlags vor und nach einem Spiel verzichtet.
  4. Rückverfolgbarkeit:
    – Die Teilnehmer*innen eines Wettspiels werden über den Spielbericht er-fasst. Eine Rückverfolgung von mindestens 4 Wochen ist hierüber gewähr-leistet.
    – Die Zuschauer*innen eines Wettspiels werden von dem gastgebenden Verein in einer Liste (alternativ digitale Nachverfolgung, z.B. über Corona-Warn-App oder Luca-App) erfasst. Die Zuschauer bestätigen mit Eintra-gung und Unterschrift, dass sie keine COVID19-typischen Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, allgemeine Schwäche, Durchfall, Geruchs- und Geschmacksstörungen) haben.
    – Folgende Daten sollten erfasst werden: Datum, Uhrzeit des Aufenthalts, Name, Adresse, E-Mail oder Telefonnummer.
    – Die Listen sind von einem vom Verein benannten Verantwortlichen für die Zeit von vier Wochen zentral aufzubewahren.
  5. Räumliche Vorkehrungen zum Wettspielbetrieb
    Auf der Platzanlage muss Gelegenheit zum Händewaschen geschaffen werden. Es sind ausreichend Mittel zur Handhygiene bereitzustellen.
    o In den Vereinsräumlichkeiten sind Hinweisschilder mit Hinweisen zu Abstandsregeln, Husten-/ Niesetikette, Maskenpflicht und Zutrittsverweigerung für Besucher mit Erkältungssymptomatik gut sichtbar anzubringen.
    o Umkleidekabinen und Duschen dürfen unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m pro Person bei den Inzidenzstufen 1 (I. 0 bis 35) und 2 (I. 35 bis 50) geöffnet werden. Je Umkleideraum sollte die Anzahl auf eine Person je 5m² beschränkt werden. Die maximal zu-lässige Personenanzahl ist am Eingang zur Umkleide zu kennzeichnen.
    o Kontaktflächen sind vor Beginn des Wettspieltages und im Bedarfs-fall auch im Verlauf der Wettspiele zu reinigen.
    o Die Vereinsräumlichkeiten sind regelmäßig zu lüften.
  6. Bewirtung bei Wettkämpfen
    – Bei Inzidenzstufe 1 (I. 0-35):
    o Außen- und Innengastronomie ohne Negativtestnachweis
    o Zuweisung fester Sitz- oder Stehplatz
    o einfache Rückverfolgbarkeit
    o Mindestabstand sowohl zwischen den Sitz- oder Stehplätzen am selben oder an unterschiedlichen Tischen (ausgen. Personen von bis zu 5 Hausständen zzgl. vollständig Geimpfte und Genesene (GeGe))
    o Einhaltung der sonstigen Hygienevorschriften

Die vorgenannten Regelungen gelten für die Dauer der aktuell gültigen Verordnung. Aktualisierungen während des Saisonverlaufs werden den beteiligten Vereinen mit-geteilt.

URL List

Geschäftsstelle

TuS Sythen von 1923 e.V. z.Hd. Roswitha Schalk Wellenbogen 5 45721 Haltern am See Tel.:02364 6067125
Fax: 02364 9494480 EMail:info@tussythen.de

Downloads